Bundesweiter Warntag 2022 – Erfolgreiche Sirenenprobe in Walkersbach und Plüderhausen
Die Gemeinde Plüderhausen kann eine erfolgreiche Sirenenprobe im Rahmen des bundesweiten Warntages vermelden. Die beiden Sirenen in Walkersbach und Plüderhausen wurden – wie vorgesehen - direkt von der Leitstelle in Waiblingen ausgelöst.
Mit dem Ausbau des Sirenennetzes in den kommenden Jahren wird auch die Hörbarkeit des Sirenensignals verbessert. Der Gemeinderat hat im September 2022 beschlossen, im kommenden Jahr zunächst zwei weitere Sirenenstandorte umzusetzen. Um eine flächendeckende Alarmierung der Bevölkerung zu gewährleisten, sollen in den Folgejahren weitere Sirenen folgen.
Das Vorhandensein funktionierender Sirenen in der Gemeinde ist insbesondere dem Engagement der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr zu verdanken.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. September 2022 folgende Maßnahmen im Bereich Katastrophenschutz beschlossen:
Themenfeld 1: Notstromversorgung
Das Rathaus stellt für die Bürger in Krisensituationen eine bedeutende Anlaufstelle dar. Die Feuerwehr und das Feuerwehrhaus ermöglichen es uns, in einer Gefahrensituation Schäden abzuwenden. Aktuell verfügt das Feuerwehrhaus über eine eigene Notstromversorgung, das Rathaus jedoch nicht.
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass eine weitergehende Versorgung des Rathauses notwendig ist und deshalb eine entsprechende Anpassung der Verkabelung durchgeführt wird.
Des Weiteren wurde beschlossen, das Hohbergschulzentrum als Notunterkunft vorzusehen und mit einer Notstromversorgung auszustatten. Dort könnten in den Sporthallen, den Klassenzimmern sowie weiteren Räumlichkeiten sehr viele Menschen untergebracht werden, außerdem ist eine Mensa vorhanden.
Im kommenden Jahr wird deshalb ein Notstromaggregat beschafft und eine Einspeisemöglichkeit für dieses geschaffen. Ca. 130.000 Euro sind hierfür veranschlagt.
Themenfeld 2: Kraftstoffversorgung, Reserven für Wärmeerzeugung
Einsatzfahrzeuge und Notstromaggregate wichtiger Einrichtungen benötigen im Ereignisfall eine kontinuierliche Zufuhr von Treibstoff. Mit dieser Zufuhr steht und fällt der Erfolg der Gefahrenabwehr und der Notversorgung der Bevölkerung. Zwar stehen bei der Feuerwehr und im Bauhof bereits Kraftstoffreserven zu Verfügung, jedoch nicht im erforderlichen Umfang.
Deshalb soll auf dem Bauhofgelände ein weiterer Behälter sowie eine Entnahmestelle eingerichtet werden, ca. 34.000 € sind hierfür voranschlagt.
Aus Gründen der Notfallversorgung wird die in der Hohbergschule vorhandene und eigentlich nicht mehr benötigte Ölheizung betriebsbereit gehalten. Außerdem wird der vorhandene Tank mit einem Volumen von 150.000l weiter befüllt.
Themenfeld 3: Hochwasser, Starkregen
Im Jahr 2022 wurden in Plüderhausen und Walkersbach fünf Pegelmessgeräte an der Rems und den Seitenzuflüssen eingebaut. Durch die ebenfalls erfolgte Anbindung an FLIWAS (Flut Informations Warn System) können Verwaltung und Feuerwehr die Entwicklung der Wasserstände sowie abgeleitete Prognosewerte beobachten. Im Hochwasserfall kann dadurch wertvolle Zeit zur Einleitung von Maßnahmen gewonnen werden. Im Programm werden Maßnahmen bei Erreichen gewisser Pegelstände hinterlegt.
Außerdem wurde ein Starkregenrisikomanagement-Konzept für Plüderhausen und weitere Kommunen vom Wasserverband Rems in Auftrag gegeben.
Neben den Investitionen in die Infrastruktur gilt es außerdem, organisatorische Maßnahmen durchzuführen und entsprechende Übungen gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr, dem DRK sowie der Polizei zu organisieren.
Hintergrund:
Die Gemeinden wirken nach § 5 LKatSG im Katastrophenschutz mit und sind als Ortspolizeibehörden bei Ereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle für die Organisation und Durchführung von Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr dienen, allein zuständig. Hierunter fällt insbesondere die allgemeine Gefahrenabwehr.
Bei drohenden Gefahren oder nach Eintritt eines Schadensereignisses kommt einer schnellen Reaktion zur Bewältigung der Lage große Bedeutung zu. Demnach sollte die kommunale Notfallplanung als die Zusammenfassung der planerischen Vorbereitung einer Kommune betrachtet werden, die zur Bewältigung von Schadenslagen aller Art erforderlich ist. Hierfür sind die Gemeinden, wie bereits erwähnt verpflichtet, Alarm- und Einsatzpläne für eigene Maßnahmen auszuarbeiten und regelmäßig fortzuschreiben; diese müssen im Einklang mit den Alarm- und Einsatzplänen der Katastrophenschutzbehörde stehen.