Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung …
1. … setzt sich derzeit zusammen aus:
4 Vertretern des Gemeinderats (1 je Fraktion),
9 Vertretern der Bürgerschaft (von den Fraktionen vorgeschlagen),
1 Vertreter des Handels- und Gewerbevereins,
2 Vertretern der Verwaltung.
Diese Zusammensetzung ist auf Dauer angelegt.
2. … ist ein offener Kreis.
Bei Bedarf können weitere Personen hinzugezogen werden.
3. … ist ehrenamtlich tätig.
Die Mitarbeit gestaltet sich aktiv und kann auf Dauer oder projektbezogen sein.
4. … ist ein eigenständiger und unabhängiger Kreis.
Die Legitimation für alle Beteiligungsprozesse erfolgt durch den Gemeinderat.
5. … hat die Aufgabe, Bürgerbeteiligung fest zu verankern und auf Dauer sicherzustellen.
Hierzu unterstützt er bestehende Formen der Bürgerbeteiligung und erarbeitet neue Beteiligungskonzepte.
6. … schlägt Themen für Bürgerbeteiligungen vor.