Steuern

Steuern sind nutzungsunabhängig zu zahlenden Beträge, die von den jeweiligen Steuerpflichtigen zu entrichten sind.

Grundsteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A: 395 v.H. (Land-/Forstwirtschaft)
  • Hebesatz Grundsteuer B: 395 v.H.Gewerbesteuer
  • Hebesatz: 380 v.H.

Hundesteuer (jährliche Steuer)

  • Erster Hund: 120,00 €
  • jeder weitere Hund: je 240,00 €
  • Zwingersteuer: 360,00 €
  • Kampfhund: 612,00 €

Vergnügungssteuer (monatliche Steuer)

  • Gerät mit Gewinnmöglichkeit: 5 v.H. des Spieleinsatzes
  • Gerät ohne Gewinnmöglichkeit und
    • aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von §40 LGLüG: 100,00 €
    • aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort: 50,00 €