Steuern
Steuern sind nutzungsunabhängig zu zahlenden Beträge, die von den jeweiligen Steuerpflichtigen zu entrichten sind.
Grundsteuer
- Hebesatz Grundsteuer A: 395 v.H. (Land-/Forstwirtschaft)
- Hebesatz Grundsteuer B: 395 v.H.Gewerbesteuer
- Hebesatz: 380 v.H.
Hundesteuer (jährliche Steuer)
- Erster Hund: 120,00 €
- jeder weitere Hund: je 240,00 €
- Zwingersteuer: 360,00 €
- Kampfhund: 612,00 €
Vergnügungssteuer (monatliche Steuer)
- Gerät mit Gewinnmöglichkeit: 5 v.H. des Spieleinsatzes
- Gerät ohne Gewinnmöglichkeit und
- aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von §40 LGLüG: 100,00 €
- aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort: 50,00 €