Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Plüderhausen

Die Vergabe des Baulands durch die Gemeinden erfolgt seit jeher im Wege pflichtgemäßer Ermessensausübung unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung gem. Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG), der Transparenz, der Diskriminierungsfreiheit sowie der Bestimmtheit.

Um die Vergabeverfahren transparent und nachvollziehbar zu gestalten sollen Vergaberichtlinien für alle Bauplätze in der Gemeinde erlassen werden.

Gemeinderat und Bürgermeister haben dabei den gemeinschaftlichen Gestaltungsauftrag, die kommunalen Bauplatzvergabekriterien vor Ort in einem transparenten Willensbildungsprozess zu entwickeln und miteinander aufzustellen. Im Mittelpunkt dieser Überlegungen soll die städtebauliche und wohnungsbaupolitische Zielsetzung stehen. Verschiedene Zielsetzungen und Förderziele lassen sich grundsätzlich nebeneinander, beispielsweise für einzelne Teile des Baugebiets anwenden.

Die Bauplatzvergabekriterien setzen die EU-Kautelen um und werden künftig auf der Basis der (europäischen) Rechtsentwicklung fortgeschrieben.

Ein Rechtsanspruch auf Erwerb kann nicht abgeleitet werden.