30.04.2024

Peter Park installiert digitales Parksystem am See in Plüderhausen

Bild zeigt Parkplatz Badesee
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Bild zeigt Parkplatz Badesee

Die Gemeinde Plüderhausen führt auf dem Parkplatz am See auf Beschluss des Gemeinderates das digitale Parkraumbewirtschaftungssystem der Peter Park System GmbH ein.

Die Installation beginnt voraussichtlich am 6. Mai. Am 8. Mai 2024 geht die neue Lösung dann in Betrieb. Sie funktioniert ticket- und schrankenlos, die Parkdauer wird automatisch über datenschutzkonforme Kennzeichenerkennung berechnet. Die Bezahlung erfolgt unter Eingabe des Kfz-Kennzeichens komfortabel per Parking-App oder an benutzerfreundlichen Automaten mit Touchscreen-Steuerung und einfacher Menüführung am Ende des Aufenthaltes.

Die digitale Lösung ersetzt ein System, bei dem Parkende bei Ankunft an einem Automaten Parkscheine für die geplante Aufenthaltsdauer lösen mussten. Die neue Lösung berechnet die Parkdauer automatisch über datenschutzkonforme Kennzeichenscans an Ein- und Ausfahrt und erkennt Parkverstöße. Parkende müssen sich nicht schon bei Ankunft für einen Parkzeitraum entscheiden, stattdessen bezahlen sie am Ende des Aufenthaltes unter Angabe ihres Kennzeichens für die geparkte Dauer. Damit entlastet das System die Verwaltung der Gemeinde, die keine manuelle Kontrolle von Parkscheinen durchführen muss und bietet mehr Flexibilität für die Parkenden.

Die eingesetzten Scanner und Kassenautomaten stammen von dem Systemhaus für digitales, schrankenloses Parkraummanagement, Peter Park System GmbH. Die Bewirtschaftung der Parkfläche übernimmt die Mobility Hub Parkservice GmbH gemeinsam mit der Gemeinde Plüderhausen.

Schrankenloses Parken – Funktionsweise und Wissenswertes für Parkende:

Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mithilfe eines Scanners gelesen und automatisch die Parkdauer ermittelt. Die Kassenautomaten lassen sich schnell und einfach bedienen und bieten umfangreiche Zahlungsmöglichkeiten mit Bargeld und Karte sowie per Apple und Google Pay (NFC). Alternativ können Nutzer per Parking-App Parkster bezahlen. Der zu begleichende Betrag beschränkt sich auf die tatsächlich geparkte Verweildauer. Ausgehängte Beschilderung erinnert daran, das Bezahlen nicht zu vergessen. Ist der Zahlungsvorgang abgeschlossen, kann die Fläche mit dem Fahrzeug nahtlos und ohne Anhalten verlassen werden.

Welche Daten werden erfasst? Und ist das in Deutschland erlaubt? 

Eine Bildaufnahme des Fahrzeug-Kennzeichens sowie eine Textdatei mit Zeit- und Datumsstempel zur Ermittlung der Parkdauer werden festgehalten. Es findet ausdrücklich keine Video-Aufzeichnung statt. Es wird auch kein öffentlicher Grund erfasst. Das Lesen des Kennzeichens erfolgt gemäß Art 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.

Was passiert mit meinen Daten?

Bei der Einfahrt wird nur das Kennzeichen erfasst. Es ist dabei nicht erkennbar, wer der Fahrzeugführer ist. Lediglich im Fall eines Parkverstoßes kann ausschließlich durch die Parkplatz-Betreibenden über eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt die Ermittlung der Halterdaten erfolgen, die zu diesem Zweck temporär in Deutschland gespeichert werden. Liegt kein Parkverstoß vor, werden die Daten über Ein- und Ausfahrt automatisch gelöscht. 

Die umfangreiche Beschilderung ist Teil der notwendigen und vorgeschriebenen Information zum Ablauf des Parkvorgangs.

Weitere Informationen zum Peter Park System finden Interessierte auf: www.peter-park.de

Das Bild zeigt den Automaten auf dem Parkplatz am See.
Foto: privat