Frank Entenmann
stv. Sachgebietsleiter Sicherheit und Ordnung, Ortsbehörde Rentenversicherung
Soziales, Obdachlose und Flüchtlinge
Telefon:
07181 8009 1113
E-Mail schreiben
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Mit der "Rente für besonders langjährig Versicherte" können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten.
Wenn Sie nach dem 01. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Wenn Sie nach dem 01. Januar 1964 geboren wurden, können Sie nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei Ihre Altersrente beziehen, sobald Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Bevor Sie Ihren Rentenantrag stellen, sollten Sie Ihren Versicherungsverlauf klären. So können Sie eventuell fehlende Zeiten ergänzen und eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen lassen.
Hinweis: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig in Anspruch nehmen – auch nicht mit Abschlägen.