M. Reyer
Personal und Organisation
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Sachgebietsleiterin Sicherheit und Ordnung, stv. Hauptamtsleiterin
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Möchten Sie erreichen, dass in Ihrer Gemeinde zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird?
Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, können Sie ein Bürgerbegehren einleiten. Dies kann zum Beispiel der Erhalt eines Schwimmbads, die Errichtung eines Kindergartens oder Ähnliches sein.
Für folgende Fälle ist kein Bürgerbegehren möglich: